ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und der Katzengruber Development Group GmbH, im folgenden Auftragnehmer genannt, über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie deren Änderungen und Ergänzungen, bedürfen der Schriftform.

1.2 Es gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigelegt werden. Sie sind Bestandteil des Vertrages.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, Training, Konzeption und Implementierung strategischer Modelle in allen Unternehmensbereichen.

2.2 Thematik, Inhalte, Durchführungszeiträume und Ziele der Aktivitäten werden in einem jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt. Als Auftrag gilt die Akzeptanz eines Konzeptes, einer Outline oder eines Rohkonzeptes, wenn der Auftraggeber die darin enthaltenen Termine für die Maßnahmen bestätigt. Eine Terminbestätigung ist gleichzeitig eine Auftragsbestätigung und verpflichtet den Auftragnehmer in diesem Zeitraum keine weiteren Leistungen anzubieten oder weitere Aufträge anzunehmen.

3. Honorare und Kosten

3.1 Das Honorar wird laut Vertrag berechnet. Dabei fallen bei den unterschiedlichen Dienstleistungen verschiedene Berechnungsgrundlagen an. Für Beratungs-, Trainings und Coachingleistungen wird ein Tageshonorar vereinbart, welches je angefangenem Tag berechnet wird. Konzeptionsleistungen, Vor- und Nachbereitungen werden stündlich berechnet. Der Aufwand für Analysen wird nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber, entweder pauschal oder mit einem Tageshonorar berechnet.

3.2 Nach Absprache mit dem Auftraggeber wird der Einsatz von weiteren Assistenten, die Produktion von Lehrmitteln in elektronischer Form (CD-ROM, E-Learning, Video, Audiotapes etc.) bzw. auf Papier und Folien (Präsentationen, Muster, etc.) gesondert nach Aufwand und Kosten berechnet.

3.3 Für alle Leistungen, die an Wochenenden oder an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt werden, wird eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen.

3.4 Alle Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

3.5 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.6 Die vereinbarten Honorare sind zu 30% bei der Auftragserteilung zu zahlen. Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistung

4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht an den vom Auftragnehmer ausgearbeiteten und gestalteten Unterlagen an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer und kann nur durch den Inhaber/Geschäftsführer erfolgen.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung der Dienstleistung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Werke, Urheber- und/oder anderen Rechten nicht entgegenstehen.

4.3 Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Mitarbeiter des Auftragnehmers während der Zusammenarbeit über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages relevant sind.

4.4 Sollten Teile des Konzeptes an einen Dritten weitergegeben werden, z.B. bei Durchführung eines Trainings durch Dritte, ist dem Auftragnehmer der Auftrag zur Koordinierung und Sicherstellung der Richtigkeit des von Dritten ausgeführten Konzeptes zu erteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller geschäftlich relevanten Vorgänge.

4.5 Kann ein Termin zur Erbringung spezifizierter Leistungen durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen storniert, bzw. nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, die zu erbringende Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

4.6 Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung in Form von Zeitkapazitäten. Um den reibungslosen Ablauf der Zusammenarbeit zu garantieren, reservieren wir nach Auftragserteilung die gemeinsam festgelegten Durchführungszeiträume ausschließlich für Ihr Unternehmen. Der Auftragnehmer nimmt für diese Zeiträume keine weiteren Aufträge an. Das bedeutet, dass besonders bei kurzfristiger Verschiebung fest vereinbarter Termine die Nachbesetzung häufig nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund berechnen wir Ihnen bei Terminverschiebungen folgende Gebühren:

Verschiebung ab 3 Monaten vor der Durchführung 20 % des anfallenden Honorars.
Verschiebung ab 6 Wochen vor der Durchführung 50 % des anfallenden Honorars.
Verschiebung ab 3 Wochen vor der Durchführung 100 % des anfallenden Honorars.

4.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Folgen einer vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung ihrer Vertragspflichten, wenn die Leistungsstörung auf Umständen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und von ihr unter Einsatz zumutbarer Anstrengungen nicht überwunden werden können, wie z.B. bei Virusepidemien und Pandemien, Brand, Überschwemmung, Orkan oder sonstigen Fällen höherer Gewalt und bei staatlichen Eingriffen, die die Erfüllung der Pflichten der Parteien behindern (höhere Gewalt). Soweit sich der Auftragnehmer auf höhere Gewalt beruft, ist er dazu verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt und der voraussichtlichen Dauer der höheren Gewalt zu unterrichten. Die Beweislast für die Umstände höherer Gewalt trägt, wenn er sich darauf beruft, der Auftragnehmer.  

4.8 Verschiebungen sind nur bis zum Ultimo eines Kalenderjahres möglich, außer es wurde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.

4.9 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer eingesetzten Trainer nicht direkt, sondern ausschließlich über den Auftragnehmer zu beauftragen. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber für eine Nichtbeauftragung ausgeschiedener Trainer von 12 Monaten. Hierzu ist der Auftraggeber vom Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn ein Trainer nicht mehr für ihn tätig ist.

5. Allgemeine Bedingungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2 Für diese Bedingungen gilt ausschließlich das deutsche Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist München.

Stand dieser AGB: 09. September 2020